Transparente Verwaltung

0. Gesetzliche Grundlagen

Das Gesetz GVD Nr. 33/2013 sieht die Veröffentlichung der wesentlichen verwaltungsbezogenen Informationen auf der Homepage der Schulen vor.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Programm für Transparenz und Integrität

1.2. Allgemeine Akte

  1. Die allgemeinen Rechtsbestimmungen, die auf Landesebene den Schulbereich regeln, kann auf folgenden Seite der Homepage des Deutschen Schulamtes entnommen werden: www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/rechtsbestimmungen.asp
  2. Zu den Rundschreiben des Schulamtsleiters: http://www.provinz.bz.it/schulamt/service/rundschreiben.asp
  3. Verhaltenskodizes:
  4. Leitbild, Schulprogramm und interne Schulordnung: Siehe Homepage.

1.3. Informationspflichten Bürgerinnen und Bürger

in Bearbeitung

1.4. Überprüfung der Veröffentlichungspflichten gemäß Beschluss Nr. 201 vom 13.04.2022 - ANAC

Allegato 1.1 della delibera ANAC n. 201/2022 - Dokumento di attestazione per le pubbliche amministrazioni di cui al § 1.1.

Allegato 2.1. A - Griglia rilevazione al 14.10.22 per amministrazioni - par. 1.1 ver 20.06.22

Allegato 3 alla delibera ANAC n. 201/2022

2. Organisation

2.1. Politisch-administrative Organe

Zu den Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates siehe:

2.2. Gliederung der Ämter

Organisation der Schule

Organigramm

Das Oberschulzentrum Sterzing hat seinen Sitz am Kanonikus Michael Gamper – Platz 2 in 39049 Sterzing und besteht aus 1 Schulstelle.

Kennzahlen zum Schulbetrieb:

  • 23 Klassen
  • ca. 400 Schülerinnen und Schüler
  • 68 Lehrpersonen
  • 17 Mitarbeiter des Nichtunterrichtenden Personals

Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung: Siehe Bilanzen.

Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes. Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertretung der autonomen Schule und Vorgesetzte des Lehr- und Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus. Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule. Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.

Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.

Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.

2.3. Telefon und elektronische Post

4. Personal

4.1. Schulführungskraft

4.2. Organisatorische Positionen

  • Stellvertreterin des Direktors: Sybille Mitterhofer
  • Schulsekretärin: Julia Unterthiner

4.3. Stellenplan

4.4. Personal mit unbefristetem Arbeitsvertrag

4.5. Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten

4.6. An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge

4.7 Kollektivvertragsverhandlungen

4.8 Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen

4.9 Interne Ranglisten Lehrpersonen

6. Performance

6.1. Performance-Plan

6.2. Bericht zur Performance

  • in Bearbeitung

6.3. Gesamtbetrag der Prämien

6.4. Daten zu den Prämien

6.5. Wohlbefinden am Arbeitsplatz

7. Verwaltungstätigkeit und Verfahren

7.1. Daten zur Verwaltungstätigkeit

Aggregierte Daten zur Verwaltungstätigkeit der Schule

  • In Bearbeitung

7.2. Verfahrensarten

Diese Daten werden (sobald als möglich) zentral vom Organisationsamt des Landes in der Sektion Transparente Verwaltung des Südtiroler Bürgernetzes veröffentlicht. 
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/verwaltungstaetigkeiten-verfahren.asp

7.3. Monitoring der Verfahrensarten

in Bearbeitung

7.4. Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen

8. Maßnahmen

8.1. Schulrat

8.1.1. Beschlüsse

2018

2019

2020

2021

2022

2023

8.1.2. Beschlussregister

8.2. Maßnahmen Führungskraft

9. Ausschreibungen und Verträge

Diese Daten liegen nur als xml-Dateien in italienischer Sprache vor:

10. Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

10.1. Kriterien und Modalitäten

  • in Bearbeitung

10.2. Gewährungsakte

  • in Bearbeitung

12. Immobilien und Vermögensverwaltung

12.1 Immobilienvermögen

  • Das Schulgebäude ist Eigentum der Autonomen Provinz Bozen.

12.2. Mieten

  • Für die Schule nicht zutreffend.

13. Kontrollen und Erhebungen der Verwaltung

In diesem Feld werden nicht umgesetzte Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule und eventuell vorhandenen Beanstandungen des Rechnungshofes über die Organisation und die Tätigkeit der Schule veröffentlicht.

14. Dienste und Leistungen der Verwaltung

14.1. Beschreibung der Dienste und Qualitätsstandart

  • in Bearbeitung

14.2. Kosten

  • in Bearbeitung durch das Organisationsamt des Landes.

14.3. Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen

  • in Bearbeitung

15. Zahlungen der Verwaltung

15.1. Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung

15.1.1 Zahlungen nach Ausgaben - Lieferanten

15.1.2 Gesamtbetrag der Schulden

Für das Jahr 2021 bestehen keine Schulden.

Für das Jahr 2020 bestehen keine Schulden.

Für das Jahr 2019 bestehen keine Schulden.

Für das Jahr 2018 bestehen keine Schulden.

Für das Jahr 2017 bestehen keine Schulden.

15.2. IBAN und elektronische Zahlungen

  • Südtiroler Sparkasse AG
  • IBAN: IT 43 G 06045 11619 000000001606

16. Weitere Inhalte: Bürgerzugang

Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.

Zugangsvoraussetzungen:

Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.