Betriebspraktikum

Die Schüler*innen aller Fachrichtungen absolvieren in der 4. Klasse ein Betriebspraktikum. Dieses gibt Einblicke in die Arbeitswelt und kann die spätere Berufswahl erleichtern. Ab dem Schuljahr 2019/20 ist das geleistete Betriebspraktikum im Ausmaß von zwei Wochen Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung.

Jedes Schuljahr erklären sich Betriebe oder öffentliche Institutionen bereit, eng mit der Schule zusammen zu arbeiten und Praktikant*innen für zwei Wochen zu betreuen. Die Angebote sind vielfältig: Schüler*innen entscheiden sich für ein Praktikum in Industrie-, Handwerks- und Handelsbetrieben, im Bankwesen, bei Wirtschaftsprüfern und Steuerberatungskanzleien, in Rechtsanwaltsbüros, bei Versicherungen, in Büros der öffentlichen Verwaltung, im Tourismus, in Kindergärten und Schulen sowie in Sozialzentren. Betriebstutor*innen, die den Praktikant*innen im Betrieb zur Seite stehen, stellen am Ende des Praktikums eine Bescheinigung aus. Dabei werden besonders die gewissenhafte Durchführung der Arbeiten, aber auch Sozialkompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Offenheit und Höflichkeit bewertet.